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Arbeitsrecht

Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht sind wir eine Full-Service-Kanzlei.

Wir begleiten Sie nicht nur von Anfang bis zum Ende eines gerichtlichen Verfahrens vor jedem Arbeitsgericht Deutschlands bis hin zum Bundesarbeitsgericht, sondern wir beraten Sie bereits im Vorfeld, um für Sie die richtigen Weichen zu stellen. Damit schaffen wir für Sie die optimale Ausgangsbasis für einen arbeitsgerichtlichen Prozess. Unsere Erfahrung hat uns bislang gezeigt, dass es gerade im Arbeitsrecht keinen aussichtslosen Fall gibt. Die Fülle an Rechtsprechung und Gesetzen ermöglicht es unseren Rechtsanwälten, auch Situationen zu meistern, die auf den ersten Blick chancenlos scheinen.

Darüber hinaus entwerfen und prüfen wir für Sie befristete und unbefristete Arbeitsverträge sowie Anstellungsverträge für Geschäftsführer. Wir klären Sie hierbei über Risiken auf und passen Vereinbarungen neuen Gegebenheiten an.

Wir sind zudem in der Lage, Umstrukturierungen, Betriebsübergänge und Maßnahmen des Personalabbaus zu begleiten. Hierbei profitieren Sie von dem Wissen und Können aller in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte und Fachanwälte, die ihre Spezialkenntnisse aus dem Wirtschafts-, Steuer- und Verwaltungsrecht einbringen, so dass wir Sie unter jedem Gesichtspunkt optimal beraten und für Sie tätig werden können.

Im kollektiven Arbeitsrecht sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Bereichen und Fragen des Tarifvertragsrechts und Betriebsverfassungsrechts. Wir bereiten für Sie Lösungsvorschläge und Betriebsvereinbarungen vor und begleiten Sie bei deren Verhandlung. Ebenso helfen wir Ihnen in etwaigen Einigungsstellenverfahren. Im öffentlichen Dienstrecht verhandeln wir Dienstvereinbarungen und beraten zu allen Rechtsfragen Rund um den TVÖD.

Ihr Ansprechpartner, Herr Rechtsanwalt Dirk Door, ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Versicherungsrecht.

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